AGB und Plattformregeln
Diese Fassung ist eine verständliche Arbeitsgrundlage für den Start. Bitte lass sie vor dem öffentlichen Launch von einer Anwältin oder einem Anwalt in der Schweiz prüfen.
1. Rolle von InKarma
InKarma ist eine Schweizer Vermittlungsplattform der onlineKarma AG in Basel zwischen Influencern (Creator) und Auftraggebern (Brands). Der Auftrag kommt direkt zwischen Brand und Creator zustande. InKarma handelt beim Honorar ausdrücklich in fremdem Namen und auf fremde Rechnung des Creators und ist nicht Vertragspartei der Leistung. InKarma vermittelt, stellt den Auftragsraum bereit, wickelt Zahlung und Auszahlung ab und übernimmt bei Streit eine Schlichtung.
2. Buchung und Zahlung
Eine Buchung entsteht, wenn der Creator eine Anfrage annimmt und die Brand den Gesamtbetrag bezahlt. Der Betrag wird bis zur Abnahme der Leistung zurückbehalten.
Nach der Abnahme wird der Creator-Anteil zur Auszahlung freigegeben, standardmässig fünf Tage nach Abnahme. Erfolgt keine Rückmeldung der Brand innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, gilt die Leistung als abgenommen.
3. Gebühren
Ohne Abo zahlt die Brand 8% Servicegebühr auf das Honorar (Brand Plus 5%, Brand Pro 2%), der Creator 10% Vermittlungsgebühr (Creator Plus 5%). Zusätzlich werden die Zahlungsgebühr (3.9%, mindestens CHF 1.50) und die Auszahlungsgebühr (2.5%, mindestens CHF 4.50 Schweiz bzw. CHF 8.00 Ausland) separat ausgewiesen. Abos senken die Gebühren, sind aber nicht Pflicht. Alle Preise in CHF. Servicegebühr, Zahlungsgebühr und Abos verstehen sich exkl. 8.1% MWST, die MWST wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Vermittlungsgebühr der Creator ist inkl. MWST. Auf das Honorar erhebt InKarma keine MWST, da es vermittelt wird. Ob darauf MWST anfällt, richtet sich nach der MWST-Pflicht des Creators.
4. Plattformregel: 24 Monate
Mit jeder Buchung akzeptieren beide Seiten, dass weitere Zusammenarbeit zwischen derselben Brand und demselben Creator für 24 Monate über InKarma läuft.
Wer diese Regel umgeht, schuldet InKarma eine Konventionalstrafe in Höhe der entgangenen Gebühren, mindestens jedoch CHF 500 pro Fall. Zusätzlich können Konten eingeschränkt oder gesperrt werden.
5. Kontaktdaten und Kommunikation
Handles, E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden erst nach bestätigter Buchung freigegeben. Vorher läuft die Kommunikation über den Plattform-Chat. Das Umgehen dieser Regel, etwa durch Weitergabe von Kontaktdaten im Chat, kann zur Sperrung führen.
6. Leistung, Abnahme und Nutzungsrechte
Leistungen, Termine, Kanäle, Nutzungsrechte und Exklusivität werden pro Buchung schriftlich festgehalten. Ohne abweichende Vereinbarung gelten die Nutzungsrechte für organische Nutzung auf den vereinbarten Kanälen während zwölf Monaten. Werbliche Weiterverwendung (Paid Ads, Whitelisting) bedarf einer ausdrücklichen Zusatzvereinbarung.
Creator kennzeichnen bezahlte Inhalte gemäss Schweizer Lauterkeitsrecht als Werbung.
7. Absage, Rückerstattung und Streit
Sagt eine Seite vor Lieferbeginn ab, wird der Betrag vollständig zurückerstattet. Nach Lieferbeginn entscheidet die Schlichtung anteilsmässig. Bei Streit prüft InKarma Briefing, Chatverlauf und Lieferungen und entscheidet über Freigabe oder Rückerstattung.
8. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Betreiberin von InKarma ist die onlineKarma AG, Hebelstrasse 52, 4056 Basel. Gerichtsstand ist Basel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.