UGC und Werberechte bei Influencer-Videos: was Brands regeln sollten
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UGC (User Generated Content) sind Videos, die Creator für eine Brand produzieren, damit die Brand sie selbst als Werbung einsetzt. Anders als beim klassischen Posting zählt nicht die Reichweite des Creators, sondern die Wirkung des Videos. Entscheidend ist, dass Dauer, Kanäle und Art der Nutzung schriftlich vereinbart sind.
Was ist der Unterschied zwischen UGC und Influencer-Posting?
Beim Influencer-Posting kaufst du Reichweite und Glaubwürdigkeit auf dem Kanal des Creators. Bei UGC kaufst du ein Video, das du auf deinen eigenen Kanälen und in Anzeigen nutzt.
- Posting eignet sich für Bekanntheit und Vertrauen in einer bestehenden Community
- UGC eignet sich für Anzeigen, die du testen und optimieren willst
- Die Kombination eignet sich, wenn ein Posting gut läuft und du es zusätzlich bewerben willst
Welche Nutzungsrechte brauchst du für Ads?
Für Anzeigen brauchst du ausdrücklich vereinbarte Werberechte mit Dauer, Kanälen und Nutzungsart. Ohne solche Vereinbarung gilt auf InKarma nur die organische Nutzung auf den vereinbarten Kanälen.
- Dauer, zum Beispiel 3, 6 oder 12 Monate
- Kanäle, zum Beispiel Instagram, TikTok, Facebook, YouTube
- Art: eigene Anzeigen, Dark Posts oder Whitelisting
- Ob du das Video schneiden oder mit Text ergänzen darfst
Was bedeuten Dark Post und Whitelisting?
Ein Dark Post ist eine Anzeige, die nicht im normalen Profil erscheint, sondern nur als Werbung ausgespielt wird. Whitelisting heisst, dass du eine Anzeige über den Account des Creators schaltest, mit dessen Namen als Absender.
Whitelisting braucht eine Freigabe im Werbekonto des Creators. Diese Freigabe sollte zeitlich begrenzt und im Auftrag festgehalten sein.
Worauf achten Schweizer KMU bei UGC-Aufträgen?
Achte auf ein klares Briefing, eine Korrekturrunde, festgelegte Werberechte und die Kennzeichnung als Werbung. So vermeidest du Streit nach der Lieferung.
Häufige Fragen
Gehört mir ein UGC-Video nach der Bezahlung?
Nicht automatisch. Du erhältst die Nutzungsrechte, die im Auftrag vereinbart sind. Das Urheberrecht liegt in der Regel beim Creator. Diese Angabe ist keine Rechtsberatung.
Kann ich Werberechte später verlängern?
Ja, wenn der Creator zustimmt. Am einfachsten über einen neuen Auftrag auf InKarma mit der gewünschten Dauer.
Brauchen UGC-Creator viele Follower?
Nein. Bei UGC zählen Bildsprache, Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft des Videos mehr als die Follower-Zahl.
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